Der Florida Reiseführer und Ratgeber
Flugzeug Lufthansa

Poststreik, Bahnstreik, Pilotenstreik – derzeit gibt es vieles, was die Gemüter erhitzt. Und das ausgerechnet in der Reisesaison. Vielen Urlaubern graut es davor, dass irgendein Ereignis eintreten könnte und die schönste Zeit im Jahr vermasselt. Eins dieser gefürchteten Ereignisse ist der Flugausfall.

Zwar lässt sich eine Flugannulierung nicht verhindern, jedoch haben Reisende gegenüber der Fluggesellschaft einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug ausgefallen ist. Zumindest theoretisch. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass viele Passagiere Ihre Rechte nicht kennen oder die Fluggesellschaften drücken sich um die Entschädigung nach dem Flugausfall.

Welche Rechte haben Sie bei Flugausfall?

Per EU-Verordnung wurden die Fluggastrechte gestärkt. Nicht erst bei Flugausfall, sondern sogar schon bei Verspätung haben Flugpassagiere einen Entschädigungsanspruch.

Kommt es zur Flugannulierung, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie bei einer EU-Fluggesellschaft einen Flug nach Island, Norwegen, Lichtenstein bzw. in die Schweiz gebucht haben. Gleiches trifft bei Flugannulierung eines gebuchten Fluges zu, der aus der EU gestartet ist.

Abhängig von der Flugentfernung können Sie pro Person bis zu 600 Euro Entschädigung einfordern. Die konkrete Höhe der Entschädigungszahlung können Sie beispielsweise mit dem Flugrechner ermitteln. Dort finden Sie weitere Tipps, wie Sie richtig vorgehen, wenn der Flug ausgefallen oder es zu massiven Verspätungen kam.

Für die Bemessung der Entschädigungshöhe ist es unerheblich, mit welcher Airline Sie die Reise gebucht haben. Grundsätzlich muss jede Fluglinie entschädigen, wenn nicht besonders außergewöhnliche und nicht verhinderbare Gründe für die Flugannulierung verantwortlich sind.

Nur, wenn die Airline den Flugausfall rechtzeitig ankündigt, muss sie keine Entschädigungsansprüche bedienen. Ist Ihr Flug nach Florida ausgefallen, müssen Sie Ihren Entschädigungsanspruch an die Fluggesellschaft richten, nicht an den Reiseveranstalter.

Mehrkosten sind zu entschädigen

Das Fluggastrecht sieht des Weiteren Ausgleichsansprüche vor, wenn durch Verspätung oder Flugausfall Ihnen zusätzliche Kosten entstanden sind. Zusatzkosten für Betreuungsleistungen, Verpflegung sowie Übernachtung müssen durch die Fluggesellschaften ersetzt werden.

Lesen Sie hier alles über das EU-Fluggastrecht.

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