Der Florida Reiseführer und Ratgeber
Flugreise durch Europa

Grenzenloses Reisen ist ein Privileg für alle Einwohner innerhalb des Schengen-Raums. Dazu gehören 26 Länder die teilweise auch Mitglieder der Europäischen Union sind. Was viele nicht wissen ist, dass es viele Länder gibt die außerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Schengen-Raum liegen, deren Bürger ohne Visum in die Schengen-Zone der EU einreisen können. Konkret gibt es derzeit 62 Länder, die nicht der EU angehören, aber visumfrei sind. Die komplette Liste kann über folgenden Weblink aufgerufen werden: https://www.schengenvisainfo.com/etias/#countries-need-etias

Staatsangehörige dieser Länder dürfen bis zu 90 Tage zu Geschäfts- oder Reisezwecken in Länder der Schengen-Zone einreisen. Während dieser 90 Tage dürfen diese Besucher nicht arbeiten oder studieren. Der Sinn einer visumfreien Reise ist es, geschäftliche und touristische Aktivitäten zu vereinfachen. Länder die nicht Teil dieser Liste sind, benötigen ein Visum, dass über die jeweiligen Botschaften beantragt werden kann. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Schengen Visum. Nicht zu verwechseln mit der neuen Regelung!

Aus Sicherheitsgründen wurde entschieden, dass alle Einreisende in die EU, die nicht Teil des Schengen-Abkommens sind, überprüft werden müssen. Um die Verfahren und Wartezeiten zu verkürzen und die Sicherheitsbedenken auszuräumen, hat die Europäische Kommission (EC) eine Lösung gefunden – ETIAS.

Dieser Artikel enthält alle Informationen, die Sie zu diesem neuen System benötigen, und ob Sie sich dafür qualifizieren.

Was ist ETIAS?

ETIAS steht für European Travel Information and Authorization System. Es handelt sich um ein elektronisches System, mit dem Besucher aus Ländern, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen, erfasst und überwacht werden können. Die USA haben ein ähnliches System: ESTA. Der Antragsteller beantwortet eine Reihe von detaillierte Fragen, die zur Sicherheitskontrolle dienen. Der Antrag wird 7€ kosten und die Genehmigung wird in den meisten Fällen nach 10 Minuten online erteilt. Sollte der Antrag nicht genehmigt werden, dann muss ein manuelles Verfahren begonnen werden, dass mindestens 2 Wochen dauern kann.

Wann trifft ETIAS in Kraft?

Die rechtlichen Verfahren zur Verabschiedung des ETIAS haben im Jahr 2016 begonnen, und das System wird voraussichtlich ab 1. Januar 2021 in Kraft sein.

Wie lange ist ETIAS gültig?

Sobald der ETIAS-Antrag genehmigt wurde, ist er für 3 Jahre gültig. Während dieser Zeit ist die Anzahl der Besuche in Schengen-Mitgliedstaaten unbegrenzt. Jeder Besuch darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

Ein ganz wichtiger Punkt: die Genehmigung bezieht sich auf ein Eintrittsland! Dies bedeutet das Reisende einen ersten Zielflughafen angeben müssen. Nach Ankunft ist der Reisende berechtigt sich im gesamten Schengen-Raum frei zu bewegen. Sollte der Antragsteller seine Reisepläne ändern (z. Bsp. Flug nach Frankreich gebucht mit ETIAS-Genehmigung, dann aber entschieden über Spanien nach Europa zu fliegen), dann erlischt die Genehmigung und das gesamte Verfahren muss neu gemacht werden.

Welche Länder brauchen eine ETIAS-Genehmigung?

Die Anzahl der Länder kann sich mit der Zeit ändern. Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels, waren 62 Länder auf der Liste. Darunten befinden sich Länder wie Australien, Brasilien,  Japan, Kanada, die Vereinigten Staaten und im Falle eines gültigen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, dann auch für Besucher aus diesem Land.

Für Einreisende aus Länder die nicht auf dieser Liste stehen, wird nach wie vor ein  Schengen-Visum benötigt, dass zeitlich aufwendiger ist und auch höhere Gebühren abverlangt. Diese können nur über eine Botschaft eines EU-Mitgliedlandes beantragt werden.

Die aktuelle Liste aller Länder die ETIAS benötigen, kann über folgende Webseite abgefragt werden: https://www.schengenvisainfo.com/etias/check/

Informieren Sie sich über die grundlegenden Anforderungen, die für ein ETIAS-Visum erforderlich sind

Benötigen Säuglinge und Kinder ETIAS?

Jeder Reisende, auch Säuglinge und Kleinkinder müssen bei ihrer Ankunft in Schengen eine Reisegenehmigung vorlegen, um die Einreise zu ermöglichen. Personen unter 18 Jahren sind jedoch von der Zahlung der Gebühr befreit.

Wo kann ich mich mehr über ETIAS erfahren?

Die offizielle Webseite finden Sie unter folgendem Link: https://etias.com/

Hier können Besucher des Schengen-Raums aktuelle Daten und Fakten zum Thema ETIAS finden.

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